Wahlbenachrichtigungen mit Antrag auf Wahlschein für Landtags- und Bezirkswahl wurden versendet
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahl vor Ort bei der VG Kallmünz beantragen (nicht telefonisch!) oder auch ganz einfach von zu Hause aus online über das Bürgerserviceportal (Link siehe unten). Oder den QR Code (z. B. mit Handy und einer entsprechenden App) von der Wahlbenachrichtigung scannen. Wegen der großen Nachfrage nach Briefwahlunterlagen bitten wir zu entschuldigen, wenn das Portal nicht erreichbar ist. Bitte versuchen Sie es dann später nochmals.
Bitte füllen Sie bei der vor Ort Abholung die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Bitte dringend beachten, wenn Sie als Bevollmächtigter die Briefwahlunterlagen abholen möchten, muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt sein und der Vollmachtgeber muss unterschrieben haben!
Einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen können Sie online bis spätestens Mittwoch 04.10.2023 stellen. Vor Ort kann der Wahlschein bis spätestens Freitag 06.10.2023 15 Uhr beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen nach der Beantragung so schnell als möglich zugestellt. Falls die Briefwahlunterlagen nach der Beantragung nicht zugestellt wurden, muß bis spätestens 07.10.2023 um 12 Uhr ein neuer Wahlschein vor Ort bei der VG Kallmünz beantragt werden.
Alle Infos zur Landtags- und Bezirkswahl siehe unten link!