04.09.2023
Online-Fahrzeugzulassung ab 1. September auch für Firmen möglich
Die Digitalisierung hat längst auch im Zulassungswesen Einzug gehalten. Bereits seit dem 1. Oktober 2019 können Kfz-Halter Standardzulassungen über das Internet vornehmen. Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am heutigen 1. September 2023 wird nun die vierte und letzte Ausbaustufe umgesetzt. Jetzt können erstmals auch Firmen und juristische Personen – also beispielsweise Autohäuser, Versicherungen oder Zulassungsdienstleister – Zulassungsvorgänge über i-Kfz-Portale abwickeln. Eine bedeutende Neuerung ab September ist zudem die sofortige Inbetriebsetzung. Damit können Bürgerinnen und Bürger das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug sofort im Straßenverkehr nutzen.