Hintergründe

undefinedDie Verwaltungsgemeinschaft nach bayerischem Recht löst den Zielkonflikt zwischen leistungsfähiger Verwaltung und kommunaler Eigenständigkeit.

Man kann die Verwaltungsgemeinschaft als gemeinsames Dienstleistungszentrum mehrerer Gemeinden bezeichnen. Die Verwaltungsgemeinschaft wird im Gesetz beschrieben als "Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden. Sie dient der Leistungs- und Verwaltungskraft ihrer Mitglieder".

In ihrer dienenden Funktion ist die Verwaltungsgemeinschaft keine "Übergemeinde". Sie ähnelt mehr einem Zweckverband zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben.
Die Gemeinden bleiben ungeachtet ihrer Mitgliedschaft in der Verwaltungsgemeinschaft rechtlich und politisch eigenständig. Sie behalten deshalb ihren Namen, ihr Gebiet, ihr Ortsrecht, aber auch ihre Organe (Gemeinderat und Bürgermeister).

Die Verwaltungsgemeinschaft erfüllt gemeindliche Aufgaben und gehört damit der gemeindlichen Ebene an.

Sie ist keine neue Verwaltungsebene zwischen Gemeinde und Landratsamt, sie übt auch keine Rechtsaufsicht über die Mitgliedsgemeinden aus. Die Verwaltungsgemeinschaft erfüllt die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden als Behörde der jeweiligen Gemeinde nach deren Weisung.

Vollzug der Gebietsreform

In der Verordnung zur Neugliederung der Gemeinden im Landkreis Regensburg vom 9. April 1976 der Regierung der Oberpfalz sind ab 1. Mai 1978 folgende Eingemeindungen bzw. Gemeindeneubildungen in Kraft getreten:

- Auszüge -

§ 4 der Verordnung

In den Markt Kallmünz werden eingegliedert:

a) die Gemeinde Dinau
b) die Gemeinde Rohrbach
c) die Gemeinde Traidendorf und
d) die Gemeinde Fischbach a.d. Naab, Landkreis Schwandorf, ohne den Gemeindeteil Greinhof.

Der Markt Kallmünz wird Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz.

§ 5 der Verordnung

Aus folgenden Gemeinden wird eine neue Gemeinde gebildet:

a) Gemeinde Duggendorf und
b) Gemeinde Hochdorf.
In die nach Abs. 1 neugebildete Gemeinde werden die Gemeindeteile Heitzenhofen, Judenberg, Schwarzhöfe, Weihergut und Zündergut der Gemeinde Wolfsegg eingegliedert.

Die neue Gemeinde wird Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz.

§ 6 der Verordnung

In die Gemeinde Holzheim a. Forst werden die Gemeindeteile Bubach a. Forst, Brunoder, Dornau, Geisenthal, Haslach, Hubhof, Irnhüll, Oedenholz, Traidenloh, Trischlberg, Unterbrunn und Widlthal der Gemeinde Bubach a. Forst eingegliedert.

Die Gemeinde Holzheim a. Forst wird Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz.

§ 32 der Verordnung

Es wird eine Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz mit dem Sitz in Kallmünz gebildet. Sie umfaßt folgende Mitgliedsgemeinden:

a) den Markt Kallmünz (§4)
b) die Gemeinde nach § 5 (durch Entscheidung der Regierung der Oberpfalz vom 7. April 1977 wid der aus der Zusammenlegung der Gemeinden Duggendorf und Hochdorf hervorgegangenen neuen Gemeinde der Name "Duggendorf" erteilt) und
c) die Gemeinde Holzheim a. Forst (§ 6)